Der vierte Senat des Oberverfaltungsgerichtes Lüneburg hat entschieden, dass die verhängten Verbote des Landkreises im Jagdbezirk des Freiherrn von Spoercken nicht rechtens sind. Der Kreis hat der von Spoercken GmbH untersagt, Enten im eigenen Revier zu Jagdzwecken auszusetzen und zu füttern. Darüber hinaus sollten die Teiche saniert werden, da sie durch die Enten verschmutzt seien.
Das Oberverwaltungsgericht begründet sein Urteil damit, dass dieses Verbot gegen die Eigentümerinteressen der Gesellschaft verstoße. Das Landesjagdgesetz ermögliche eine solche Jagdpraxis schließlich und könne nicht durch eine Verwaltungsmaßnahme ausgehebelt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des die GmbH vertretenden Rechtsanwaltes Dr. Florian Asche. Auslöser für den Rechtsstreit waren die Naturschutzorganisationen NABU und BUND, die wegen der Jagd- und Revierpraxis der GmbH erheblichen Druck auf den Landkreis ausgeübt hatten.
Quelleangabe: Jagdmagazin Wild&Hund August 2015