Auch als Nichtjäger hat man eine Verantwortung gegenüber freilebenden Wildtieren. Im Frühjahr beginnt die Brut- und Setzzeit, insbesondere die Hundebesitzer sind jetzt gefordert, ihre Lieblinge an der Leine zu führen. Nicht angeleinte Hunde oder auch Freigänger Katzen können einen nicht unerheblichen Schaden im Brutgeschehen verursachen. Oftmals ist es den Besitzer von Hund und Katze gar nicht bewusst, was daraus resultieren kann. Als Halter von Haustieren ist man gesetzlich verpflichtet, zu achten und zu verhindern, dass die Haustiere an Jungtiere geraten und diesen großen Schaden zufügen. Um zu verstehen warum unsere domestizierten Hunde und Katzen das machen, sollte man wissen das unsere Haustiere auch nach tausenden von Jahren immer noch einen Jagdinstinkt besitzen.
Der Hund besitzt einen ausgeprägten Hetztrieb, ähnlich dem des Wolfes. Katzen jagen dagegen als Einzelgänger. Als Lauerjäger machen sie oftmals Beute, sehr zum Schaden der Singvogelpopulation. Bei ihnen kommt ein weiterer Punkt in Betracht, der in unserer heutigen Zeit nicht außer acht gelassen werden darf. Hatten Katzen früher eine sehr viel stärkere Bedeutung als Mäuse- und Rattenjäger auf dem Bauernhof, sind sie heute oftmals nur noch zum „Liebhaben“. Verlassen diese Katzen die Wohnung, kommt deren Jagdinstinkt zum tragen und so muss man sich nicht wundern, wenn die eigentlich liebe Hauskatze mit einem Jungvogel im Fang nach Hause kommt. Bedeutet das wir insbesondere im Frühjahr darauf achten müssen, das der Hund bei einem Spaziergang angeleint ist oder die Katze zumindest in der Brut- und Setzzeit im Haus bleibt.
Damit können auch Nichtjäger einen Teil zum Artenschutz beitragen. Die Brut besteht aus Nestflüchtern und Nesthockern. Ist sie blind, unbehaart/behaart und ohne Federn auf die Welt gekommen, spricht man von Nesthockern. Dazu zählen Singvögel, Mäuse, Kaninchen oder auch der Jungfuchs. Nestflüchter dagegen kommen mit Fell oder Federn zur Welt und die Augen sind geöffnet. Sie können sich also sofort bewegen und flüchten. Hühnervögel wie Rebhuhn und Fasan gehören dazu, genau so wie das Rehkitz oder der Junghase.
Schaut man sich die beiden Gruppen genauer an, wird schnell klar welches Haustier (Jäger) welcher Beute nachstellt. Während Katzen als Lauerjäger eher den Nesthockern nachstellen, jagen Hunde die Nestflüchter. Es liegt also in deren Naturell Beute zu machen. Der Duckreflex ist eine tödliche Gefahr für junge Rehkitze, die sich im hohen Gras verstecken. Während wir Jäger jedes Jahr im Frühjahr die Landwirte bei der Kitzrettung unterstützen, können freilaufende Hunde von Privatpersonen diesen Aufwand schnell zu Nichte machen. Auch der private Hundehalter hat eine Vorsorgepflicht gegenüber Wildtieren. Ein frei laufender Hund der ein Kitz aufspürt und berührt, weiht das Kitz unweigerlich dem Tod. Sobald ein Kitz die Witterung von Hund oder Mensch übernimmt, wird es von der Ricke nicht mehr angenommen und es muss verhungern. Was ursprünglich ein Schutzmechanismus der Natur war, wird mit dem zunehmenden Freizeitdruck der Gesellschaft ad Absurdum geführt. Rehkitze oder auch Junghasen verfügen über keinen eigenen Geruch, was als Schutz vor Beutegreifern gedacht war und nach wie vor sehr gut funktioniert, wird mit frei laufenden Hunden ins Gegenteil verkehrt. So erhört sich die Gefahr, das ein sonst gut getarntes Rehkitz doch entdeckt wird. Selbiges gilt natürlich auch für Junghasen, Rebhuhn und Fasan.
In Niedersachsen besteht während der Brut- und Setzzeit „Leinenpflicht“. Sie beginnt in Niedersachsen am 01. April und endet am 15. Juli. Jungtiere und brütende Vögel will der Gesetzgeber schützen. Selbst badende Hunde sollen angeleint werden. Verstößt man gegen die Leinenpflicht in Niedersachsen droht ein Bußgeld von bis zu 5000,00 Euro für den Halter des frei laufenden Hundes.